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Name der Stiftung
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5G+ Familienstiftung
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c/o
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Dr. Frederik Goronzy
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Anschrift
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Am Seeblick 91, 40627 Düsseldorf
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Wettenberg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist:
Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung der Stifter, sowie der gemeinsamen Abkömmlinge der Stifter.
Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge.
Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung solche erworben oder errichtet bat.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Dr. Frederik Goronzy (Vorsitzender u. Stifter), Frau Silvia Goronzy (stellv. Vorsitzende u. Stifterin)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Gemäß § 15 der Stiftungsverfassung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Es kann den Vorstandsmitgliedern jedoch durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands, der nach der Einrichtung des Aufsichtsrats von dessen Zustimmung abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Die Stifter sind zu ihren Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
Der Stiftungsvorstand kann Mitglieder des Stiflungsvorstands durch einen Beschluss, der ggf. der Zustimmung des Aufsichlsrats bedarf, von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreien.
Der Stiftungsvorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86, 30 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigungen verleihen. Ein solcher Beschluss bedarf ggf. der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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20.07.2021
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen