Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Allgemeiner Almosenkasten
c/o
Amt für Bau und Immobilien der Stadt Frankfurt am Main, Geschäftsstelle 25.31.S
Anschrift
Solmsstraße 27 - 37, 60311 Frankfurt am Main
Rechtsnatur
örtliche Stiftung (nicht kommunal verwaltet) des öffentlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Frankfurt am Main
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Der Allgemeine Almosenkasten hat Arme und Notleidende unter den hiesigen Bürgern und Einwohnern, soweit seine jährlichen Einnahmen es zulassen, zu unterstützen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Pflegamt
Vertretungsberechtigte Person(en)
Frau Stadträtin Elke Voitl (Seniorin), Frau Stadtverordnete Ursula Busch (stellvertretende Seniorin)
Art der Vertretungsberechtigung
Nach § 6 Abs. 1 der Allgemeinen Stiftungsordnung wird die Stiftung durch den Senior oder dessen Stellvertreter nach außen vertreten. Sofern beide verhindert sind, tritt der dienstälteste, in Zweifelsfällen der lebensälteste, Pfleger an ihre Stelle. Erklärungen, wodurch die Stiftung verpflichtet wird, bedürfen der schriftlichen Form. Sie müssen vom Senior oder dessen Stellvertreter oder bei deren Behinderung von zwei Pflegern gemeinsam unterzeichnet werden. Der Senior kann für alle Geschäfte des üblichen Geschäftsverkehrs der Stiftung bestimmte Bedienstete der Stiftung zu deren Vertretung ermächtigen. Der Senior kann für Geschäfte der laufenden Verwaltung Erleichterungen zulassen und für bestimmte Geschäfte oder Geschäftsbereiche Vollmacht zur Vertretung der Stiftung an einzelne Bedienstete erteilen. Soweit einem Pfleger gemäß § 4 Ziffer 7 die Bearbeitung eines besonderen Aufgabengebietes übertragen ist, kann er für dieses Aufgabengebiet die Stiftung nach außen vertreten. Bei verpflichtenden Erklärungen ist außer seiner Unterschrift noch die Unterschrift des Seniors oder seines Vertreters oder eines ermächtigten Pflegers oder Bediensteten der Stiftung erforderlich. Bei Behinderung von berufenen Vertretern aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (z.B. § 181 BGB) wird eine Sonderregelung vom Magistrat getroffen, wenn ohne eine solche die Stiftung nicht handlungsfähig ist.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
06.09.1954
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
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Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Die Stiftung Allgemeiner Almosenkasten ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die 1531 gegründet wurde und ihren Sitz in Frankfurt am Main hat. Einziges Organ der Stiftung ist das Pflegamt, dem grundsätzlich die Verwaltung und die Geschäftsführung übertragen sind. Rechtliche Grundlagen der Stiftung sind die sog. Allgemeine Stiftungsordnung (v. 21.05.1948 i.d.F. vom 13.11.1954) und die Verwaltungsordnung der Stiftung (i.d.F.vom 13.11.2001), geändert am 08.01.2008. Stiftungszweck ist, soweit es die jährlichen Erträge zulassen, Arme und Notleidende unter den hiesigen Bürgern und Einwohnern zu unterstützen. Die Verteilung dieser Unterstützung obliegt der Sozialverwaltung der Stadt Frankfurt am Main . Bei ausreichendem Vorhandensein von verfügbaren Stiftungsmitteln können Unterstützungen auch als Zuwendungen an gemeinnützige, kirchliche, mildtätige oder soziale Organisationen i.S. § 53 AO in Frankfurt am Main gewährt werden. Die Vermögensverwaltung der Stiftung wurde dem Amt für Bau- und Immobilien der Stadt Frankfurt am Main übertragen. daraus resultiert der Bezug der vorgenannten Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwalltung Frankfurt am Main .
Webseite
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Ansprechpartner/in
Dietmar Roth, Amt für Bau und Immobilien (Leiter Geschäftsstelle 25.31.S Stiftung Allgemeiner Almosenkasten)
Telefon
069-212-44964
E-Mail
dietmar.roth@stadt-frankfurt.de
Fax
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Bankverbindung
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