Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Amtmann Finger`scher Stipendienfonds
Anschrift
Marktstraße 1, 65611 Brechen
Rechtsnatur
örtliche Stiftung (kommunal verwaltet) des öffentlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Brechen
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von mindestens zwei jungen Einwohnern der Gemeinde Brechen, die sich in Ausbildung befinden. Von diesen mindestens zwei Jugendlichen soll nach Möglichkeit einer männlichen und einer weiblichen Geschlechts sein.
Vertretungsberechtigtes Organ
Verwaltungsrat
Vertretungsberechtigte Person(en)
Bürgermeister der Gemeinde Brechen
Art der Vertretungsberechtigung
Die Stiftung wird von einem Verwaltungsrat verwaltet. Er setzt sich zusammen aus: 1. dem jeweils amtierenden Bürgermeister der Gemeinde Brechen als erster Curator, 2. dem jeweils amtierenden Ortsgerichtvorsteher des Ortsteiles Niederbrechen der Gemeinde Brechen als zweitem Curator. Er ist gleichzeitig Vertreter des ersten Curators, 3. fünf Bürgern des Ortsteiles Niederbrechen, die entsprechend dem Stimmverhältnis der Parteien und Wählergruppen des Ortsteiles Niederbrechen nach dem Verhältniswahlrecht besetzt werden. Die Bürger werden von der Gemeindevertretung für die Zeit ihrer Legislaturperiode gewählt. Der erste und zweite Curator vertreten die Stiftung gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
04.02.1802
Aufsichtsbehörde
Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg
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