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Name der Stiftung
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Anneliese Pohl-Stiftung
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c/o
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Deutsche Vermögensberatung Holding
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Anschrift
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Anneliese Pohl Allee 1, 35037 Marburg
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Marburg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Begleitung von an Krebs erkrankten Personen oder Angehörigen, insbesondere in Gestalt des Betriebes der Anneliese Pohl-Psychosoziale Krebsberatungsstelle mit Sitz in Marburg einschließlich deren Außenstellen, die von der zentralen Psychosozialen Krebsberatungsstelle Frankfurt betreut werden. Zweck der Stiftung ist darüber hinaus die Förderung der medizinischen Forschung, insbesondere im Kampf gegen Krebs. Zweck der Stiftung ist darüber hinaus die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere durch die Förderung anderer gemeinnütziger Körperschaften.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Reinfried Pohl, Herr Andreas Pohl
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Art der Vertretungsberechtigung
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Gemäß § 7 der Stiftungssatzung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand - in vertretungsberechtigter Anzahl - vertritt die Stiftung auch gegenüber anderen Vorstandsmitgliedern.
Ist nur ein Stiftungsvorstand berufen, so vertritt dieser die Stiftung allein. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist ein Alleinvorstand stets befreit.
Besteht der Stiftungsvorstand aus zwei oder drei Mitgliedern, so wird die Stiftung durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten . Der Vorstand kann durch Beschluss einzelnen oder allen seiner Mitglieder generell oder im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Gemäß § 9 Abs. 1 der Stiftungssatzung kann der Stiftungsvorstand für die Erledigung der laufenden Stiftungsarbeit bis zu drei Geschäftsführer der Stiftung berufen.
Gemäß § 9 Abs. 2 der Stiftungssatzung kann der Vorstand dem oder den Geschäftsführern Vertretungsvollmacht erteilen. Der Umfang der Vollmacht wird vom Stiftungsvorstand bestimmt.
Am 16. Januar 2014 hat Herr Prof. Dr. Reinfried Pohl
Frau Seda Kurt, geb. am 23.06.1983 und
Frau Arzu Kurt, geb. am 13.07.1979
jeweils einzeln Vollmacht erteilt, die Stiftung in allen Angelegenheiten zu vertreten, die gewöhnlich mit dem Betrieb der Anneliese Pohl Stiftung verbunden sind.
Die Vollmacht gilt nicht für den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz.
Die Vollmacht gilt in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nur für Geschäfte mit einem Volumen von bis zu 250.000,00 €.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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16.11.2009
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen