Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Anneliese Pohl-Stiftung
c/o
Deutsche Vermögensberatung Holding
Anschrift
Anneliese Pohl Allee 1, 35037 Marburg
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Marburg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Begleitung von an Krebs erkrankten Personen oder Angehörigen, insbesondere in Gestalt des Betriebes der Anneliese Pohl-Psychosoziale Krebsberatungsstelle mit Sitz in Marburg einschließlich deren Außenstellen, die von der zentralen Psychosozialen Krebsberatungsstelle Frankfurt betreut werden. Zweck der Stiftung ist darüber hinaus die Förderung der medizinischen Forschung, insbesondere im Kampf gegen Krebs. Zweck der Stiftung ist darüber hinaus die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere durch die Förderung anderer gemeinnütziger Körperschaften.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Reinfried Pohl, Herr Andreas Pohl
Art der Vertretungsberechtigung
Gemäß § 7 der Stiftungssatzung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand - in vertretungsberechtigter Anzahl - vertritt die Stiftung auch gegenüber anderen Vorstandsmitgliedern. Ist nur ein Stiftungsvorstand berufen, so vertritt dieser die Stiftung allein. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist ein Alleinvorstand stets befreit. Besteht der Stiftungsvorstand aus zwei oder drei Mitgliedern, so wird die Stiftung durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten . Der Vorstand kann durch Beschluss einzelnen oder allen seiner Mitglieder generell oder im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Gemäß § 9 Abs. 1 der Stiftungssatzung kann der Stiftungsvorstand für die Erledigung der laufenden Stiftungsarbeit bis zu drei Geschäftsführer der Stiftung berufen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Stiftungssatzung kann der Vorstand dem oder den Geschäftsführern Vertretungsvollmacht erteilen. Der Umfang der Vollmacht wird vom Stiftungsvorstand bestimmt. Am 16. Januar 2014 hat Herr Prof. Dr. Reinfried Pohl Frau Seda Kurt, geb. am 23.06.1983 und Frau Arzu Kurt, geb. am 13.07.1979 jeweils einzeln Vollmacht erteilt, die Stiftung in allen Angelegenheiten zu vertreten, die gewöhnlich mit dem Betrieb der Anneliese Pohl Stiftung verbunden sind. Die Vollmacht gilt nicht für den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz. Die Vollmacht gilt in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nur für Geschäfte mit einem Volumen von bis zu 250.000,00 €.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
16.11.2009
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
Herr Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Reinfried Pohl (verstorben Juni 2014)
Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Begleitung von an Krebs erkrankten Personen und Angehörigen (finanzielle Unterstützung einzelner Patienten ist leider nicht möglich). Darüber hinaus gehört zu ihrer Tätigkeit die Förderung der medizinischen Forschung, besonders im Kampf gegen Krebs sowie die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe.
Webseite
www.anneliese-pohl-stiftung.de
Ansprechpartner/in
Geschäftsführung: Frau Arzu Kurt und Frau Seda Kurt
Telefon
06421/8890-334 (Frau Arzu Kurt)
E-Mail
info@anneliese-pohl-stiftung.de
Fax
06421/8890-316
Bankverbindung
Volksbank Mittelhessen, IBAN: 98513900000070407507, BIC: VBMHDE5F
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