Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Aumann-Stiftung
c/o
Aumann GmbH
Anschrift
Darmstädter Straße 61, 64832 Babenhausen
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Babenhausen
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
1. Förderung von Forschung und Lehre, insbesondere an Universitäten und Hochschulen, 2. Finanzierung von oder die Mitwirkung an sozialen und kulturellen Projekten entsprechend § 10 b Abs. 1 EStG: - 2.1 Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten. Dies gilt auch für Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO. - 2.2 Die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. - 2.3 Die Förderung kultureller Zwecke, wenn der Empfänger der Zuwendung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Dienststelle ist. - 2.4 Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. - 2.5 Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, wenn der Empfänger der Zuwendung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Dienststelle ist. - 2.6 Die Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz), ihrer Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. - 2.7 Die Förderung der Fürsorge für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegs- und Körperbeschädigte und Blinde, für Kriegsgefangene, ehemalige Kriegsgefangene, die sich noch im Ausland befinden, und Heimkehrer. - 2.8 Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Hierbei sind sämtliche gesellige Veranstaltungen ausgeschlossen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Fritz Axt, Herr Kevin Aumann
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist berechtigt die Stiftung alleine zu vertreten, alle übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
27.12.1999
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
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