Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Binding-Kulturstiftung
c/o
Radeberger Gruppe AG
Anschrift
Darmstädter Landstr. 185, 60598 Frankfurt am Main
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Frankfurt am Main
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Vergabe eines Kunstpreises oder die Förderung von Initiativen auf dem Gebiet der Kultur.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Mit geschlechtsneutraler Anrede Gräfin Marie-Catherine Douglas (Vorsitzende), Herr Wolfgang Langer (stellvertretender Vorsitzender), Herr Martin Haustein
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand verwaltet die Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
16.08.1995
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
Radeberger Gruppe Holding GmbH, als Rechtsnachfolgerin der Binding-Brauerei Aktiengesellschaft
Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Anlässlich ihres 125-jährigen Jubiläums im Jahre 1995 wurde von der Binding-Brauerei Aktiengesellschaft zum Zeichen ihrer Verbundenheit mit der Heimatstadt Frankfurt am Main die "Binding-Kulturstiftung" ins Leben gerufen, die mit einem Vermögen von 1,5 Millionen Deutsche Mark ausgestattet ist. Mit dem Ertrag dieses Kapitals (100.000,00 Deutsche Mark bzw. 50.000,00 Euro) wird seither jährlich der "Binding-Kulturpreis" vergeben. Die Satzung der Stiftung sieht vor, dass mit dem "Binding-Kulturpreis" herausragende kulturelle Leistungen in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet ausgezeichnet werden, die über die Region hinaus Anerkennung finden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Stiftungsvorstand auf Vorschlag des Kuratoriums, das mit Persönlichkeiten des Frankfurter Kulturlebens besetzt ist.
Webseite
-
Ansprechpartner/in
Wolfgang Langer
Telefon
069-6065438
E-Mail
w.langer@radeberger-gruppe.de
Fax
069-6065287
Bankverbindung
-
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