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Name der Stiftung
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Blackhorse 22 Foundation
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c/o
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Haus der Stiftungen GmbH
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Anschrift
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Alfred-Herrhausen-Allee 3 - 5, 65760 Eschborn
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Ideelle und materielle Unterstützung und Förderung der Stifter, deren gemeinsame Kinder, sowie die weiteren leiblichen Nachkommen der Stifter ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Dr. Daniel Armbruster (Vorstandsvorsitzender), Frau Vanessa Armbruster (stellvertretende Vorsitzende)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Dr. Daniel Armbruster ist stets gemeinschaftlich mit Vanessa Armbruster vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vanessa Armbruster ist gemeinschaftlich mit Dr. Daniel Armbruster vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nach Tod oder Rücktritt von Dr. Daniel Armbruster oder Vanessa Armbruster ist der jeweils Andere stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sofern auch der Andere durch Tod oder Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand ausscheidet, ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Ist ein Familienrat eingerichtet, kann der Familienrat einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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09.08.2022
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt