Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Bürgerstiftung Großenlüder
c/o
Raiffeisenbank eG
Anschrift
Bahnhofstraße 2, 36137 Großenlüder
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Großenlüder
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- u. Altenhilfe; des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; des Schutzes von Ehe und Familie; des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO und kirchlicher Zwecke; von Wissenschaft und Forschung; des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; von Kunst und Kultur; des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; der Erziehung, Volks- u. Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; der Rettung aus Lebensgefahr; des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- u. Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; internationale Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; von Verbraucherberatung u. Verbraucherschutz; der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; der Kriminalprävention; des Sports (Schach gilt als Sport); der Heimatpflege und Heimatkunde in der Region Großenlüder, in begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Jürgen Bien (Vorsitzender), Herr Klaus Schönherr (stellv. Vorsitzender), Frau Mechthild Weber-Sakoucky (Beisitzerin), Frau Regina Wurst (Schriftführerin), Frau Heike Münker (Beisitzer)
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich in der Weise, dass das vorsitzende Mitglied oder das stellvertretende vorsitzende Mitglied jeweils mit einem weiteren Mitglied gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
03.11.2010
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Kassel
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