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Name der Stiftung
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Calvary-Chapel-Stiftung-Herborn
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Anschrift
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Hohe Straße 700 Geb. 9, 35745 Herborn
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Herborn
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung soll die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung religiöser Zwecke sein. Die Verfolgung des vorgenannten Zwecks soll insbesondere durch materielle und immaterielle Unterstützung des Vereins Calvary Chapel Herborn e.V. erfolgen.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Jürgen Werner, Herr Jens Minnert
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Art der Vertretungsberechtigung
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Nach § 7 der Stiftungsverfassung verwaltet der Vorstand die Stiftung. Sind drei Vorstandsmitglieder bestellt, ist jedes Mitglied des Vorstandes zur alleinigen Vertretung der Stiftung berechtigt. Im übrigen wird die Stiftung von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Stifter ist als Vorstandsmitglied stets alleinvertretungsberechtigt.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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02.07.2003
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen