Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Carpe Diem Familienstiftung
c/o
Dr. Aristid Neuburger
Anschrift
Fuchsbichl 18 B, 82057 Icking
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Frankfurt am Main
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Die Stiftung soll den Stifter, seine Ehefrau, seine Kinder sowie die leiblichen Abkömmlinge des Stifters ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Frau Dr. Rahild Neuburger-Hardt, Herr Dr. Aristid Neuburger, Herr Dr. Benedikt Neuburger
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Nach Tod oder Rücktritt des Stifters ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Herr Prof. Dr. Edgar Neuburger ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungvorstand und dessen Vorsitzender. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
11.05.2021
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
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Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Sinn und Zweck der Stiftung ist die Förderung der Lebensfreude und Lebenserfüllung der Destinatäre (der Stifter, seiner Ehefrau, seine Kinder und deren leibliche Nachkommen) in umfassendem Sinn, ganz nach der Lehre des antiken Philosophen Demokrit, nach dem es das Beste für den Menschen sei, sich so viel wie möglich zu freuen und sich so wenig wie möglich zu betrüben: hierin sieht die Stiftung ihr höchstes Ziel, ihre Destinatäre bei der Suche nach Lebensfreude und Erfüllung beizustehen, zu inspirieren und immateriell und materiell zu unterstützen. Doch sollen die Destinatäre die Zuwendung, die sie von der Stiftung erhalten, als Geschenk ansehen, auf das sie keinen Anspruch haben, ein Geschenk, das ihnen das Schicksal aus freien Stücken gewährt, ein glückliches Akzidens, etwas Einmaliges, das keinen Anspruch auf Wiederholung erwarten lässt. Sie sollen auch bedenken, dass sie, vom Stifter und seiner Ehefrau abgesehen, im gleichen Ausmaß bedacht werden wie alle Destinatäre, grundsätzlich erhält keiner weniger, aber auch keiner mehr als sie selbst. Die Stifter hoffen, dass sie damit jede Zuwendung zufrieden annehmen und sich darüber freuen, einfach, weil es passiert und sie vom Schicksal begünstigt sind, und nicht daraus Erwartungen für die Zukunft ableiten.
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