Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Christoph-Herrmann-Familienstiftung
Anschrift
Tulpenweg 7, 35641 Schöffengrund
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Wetzlar
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Die Stiftung verfolgt die nachfolgend beschriebenen Zwecke: a) die finanzielle Unterstützung des Stifters und seiner Ehefrau sowie seiner Abkömmlinge mit ihm in gerader absteigender Linie verwandten Abkömmlinge, also Enkel, Urenkel usw., folglich aller hier abschließend aufgeführten begünstigten (Destinatäre); b) die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung der durch seine Abkömmlinge mit dem Stifter in gerader absteigender Linie verwandten im In- und Ausland sowie die Förderung der beruflichen Existenzgründung oder sonstiger wirtschaflticher Investitionen in ihre Zukunft dieses Personalkreises; c) die Finanzierung, die Instandhaltung und die Instandsetzung des Familienheims der Familie in der Richard-Wagner-Straße 57, 09120 Chemnitz, solange dieses durch den Stifter, seine Ehefrau und/oder durch seine Abkömmlinge als Familienheim genutzt wird; d) Abhaltung eines jährlichen Familientages der Familie des Stifters; e) die Förderung von sozialen und gemeinnützigen Zwecken, insbesondere durch Unterstützung der gruuna Schule gGmbH
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Christoph Herrmann (Stifter), Frau Belanna Antonia Lippert
Art der Vertretungsberechtigung
Gemäß § 8 der Satzung vertritt der Vorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Solange der Stifter Vorsitzender des Vorstandes ist, vertritt er die Stiftung alleine. Im Übrigen wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschafltich vertreten. Der Stifter und der Familienrat (zu Lebzeiten des Stifters mit dessen Einvernehmen) sind berechtigt, weiteren Vorstansdmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen. Der Familienrat kann mit einfacher Mehrheit Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
28.08.2023
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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