Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Daivi Sampat Stiftung
c/o
Haus der Stiftungen GmbH
Anschrift
Bahnhofstraße 4, 83098 Brannenburg
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Eschborn
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die Stifterin, deren Kinder, sowie die weiteren leiblichen Nachkommen der Stifterin (Stifterfamilie) in allen Lebenslagen ideell sowie materiell zu unterstützen und zu fördern. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Frau Ursula Maier (Stifterin und Vorstandsvorsitzende), Herr Vincent Kriegmair (1. stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Frau Eva Constanze Maaß (2. stellvertretende Vorstandsvorsitzende)
Art der Vertretungsberechtigung
Ursula Maier ist auf Lebenszeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und dessen Vorsitzende. Sie ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vicent Kriegmair ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung von Ursula Maier sowie dessen Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Armin Schmidt ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 2. Stellvertretung von Ursula Maier sowie dessen Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Nach Tod oder Rücktritt von Ursula Maier, Vincent Kriegmair und Armin Schmidt ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Ist ein Familienrat eingerichtet, kann der Familienrat einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
30.01.2023
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
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