Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Deep Blue Sky Foundation
c/o
UnternehmerKompositionen GmbH
Anschrift
Am Meerkamp 26, 40667 Meerbusch
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Wettenberg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist: Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters sowie der Abkömmlinge des Stifters. Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung die leiblichen Nachkommen in gerader Linie, Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption durch ein Mitglied der Stifter-Familie minderjährig waren, sowie Stiefkinder von Mitgliedern der Stifter-Familie, sofern kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Stiefkind muss in dem Zeitpunkt, in dem der leibliche Elternteil die Ehe mit dem Mitglied der Stifter-Familie eingegangen ist, minderjährig gewesen sein und das jeweilige Mitglied der Stifter-Familie muss als Stiefelternteil schriftlich gegenüber dem Stiftungsvorstand und - sofern sie eingerichtet ist - der Familienversammlung erklären, dass das jeweilige Stiefkind den sonstigen Abkömmlingen im Sinne dieser Satzung gleichgestellt wird und eine Adoption nicht möglich ist. Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter- Familie bezeichnet. Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge. Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere zum Erhalt der Arbeitsplätze auch in dem Fall, dass die Verwirklichung der Zwecke nach den Absätzen 1 und 2 unmöglich geworden ist. Stiftungsverbundene Unternehmen im Sinne dieser Stiftungssatzung sind insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar Gesellschaftsanteile hält, aber auch Vereine, Organisationen oder andere Rechtspersönlichkeiten nach dem deutschen oder einem anderen ausländischen Gesellschaftsrecht.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Jörg Mathias Deubner (Stifter)
Art der Vertretungsberechtigung
Gemäß § 15 der Verfassung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Es kann den Vorstandsmitgliedern jedoch durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands, der nach der Einrichtung des Aufsichtsrats von dessen Zustimmung abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Der Stifter ist zu seinen Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. Der Stiftungsvorstand kann Mitglieder des Stiftungsvorstands durch einen Beschluss, der ggf. der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreien. Besteht zu dem Zeitpunkt eines Beschlusses nach Satz 1 kein Aufsichtsrat, bedarf ein solcher Beschluss der Zustimmung der Familienversammlung. Der Stiftungsvorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86, 30 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigungen verleihen. Ein solcher Beschluss bedarf ggf. der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Besteht zu dem Zeitpunkt eines Beschlusses nach Satz 1 kein Aufsichtsrat, bedarf ein solcher Beschluss der Zustimmung der Familienversammlung.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
19.10.2020
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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