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Name der Stiftung
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DGD-Stiftung
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c/o
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Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband e.V.
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Anschrift
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Stresemannstraße 22, 35037 Marburg
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Marburg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist ein umfassendes missionarisch-diakonisches Handeln, d.h. der Dienst am Nächsten in Wort und Tat auf der Grundlage des biblischen Evangeliums als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Unterstützung der steuerbegünstigten, weil gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Arbeit des Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverbandes e.V., seiner (Teil-)Rechtsnachfolger und der ihm angeschlossenen rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Organisationen mit ihren Untergliederungen, sofern diese als steuerbegünstigt anerkannt sind, b) die Förderung der christlichen Religion (§52 Abs. 2 Nr. 2 AO), der Mildtätigkeit (§53 AO) und kirchlicher Zwecke (§54 AO), c)die Förderung des Gesundheitswesens (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), der Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Nr. 9 AO) durch andere steuerbegünstigte Körperschaften d)die Förderung von Erziehung und Bildung, unter anderem durch Bereitstellung von Schulgebäuden, Lehrmitteln u.s.w. an steuerbegünstigte Schulträger (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Gewährung von Stipendien an besonders förderungsbedürftige Schüler und Studenten, e)die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen auf den Gebieten der Bildung, Religion, Kultur und Völkerverständigung sowie im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens, unter anderem die Förderung von Zweckbetrieben im Sinne der §§65ff AO, f)darüber hinaus auch die Förderung der oben genannten Zwecke im In- und Ausland durch Körperschaften, die zur Arbeit des Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverbandes e.V. im weitesten Sinne gehören, aber auch Dritter.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Frau Dr. Claudia Fremder, Herr Hubertus Jaeger
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Art der Vertretungsberechtigung
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Gem. § 6 Abs. 5 der Verfassung führt der Vorstand die laufenden Geschäfte. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, wobei jedes Mitglied alleinvertretungsberechtigt ist.
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis kann im Innenverhältnis durch die Geschäftsordnung des Kuratoriums beschränkt werden.
Das Kuratorium kann einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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22.11.2012
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen