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Name der Stiftung
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Dr. Schaffenrathsche Stiftung
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Anschrift
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Am Markt 1, 35274 Kirchhain
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Kirchhain
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht dass, 1. zwei Drittel des jeweiligen Pachtzinses gemäß § 52 AO als Stipendium an von der Vorsteherschaft bestimmte Studenten oder Studentinnen der evangelischen Theologie oder Religionspädagogik aus Kirchhain oder seinen Stadtteilen aufgeteilt werden 2. ein Sechstel des jährlichen Pachtzinses für die Armen in Kirchhain gemäß § 53 AO 3. ein Sechstel des jährlichen Pachtzinses für kirchliche Zwecke gemäß § 54 AO verwendet werden. 4. Nicht ausgeschöpfte Mittel des in Satz 1 festgelegten Betrages werden durch die Vorsteherschaft a) Personen und Institutionen, die in der Bildungs- und Jugendarbeit in der evangelischen Kirche in Kirchhain aktiv sind oder b) an die Armen in Kirchhain verteilt. Sollten keine bedürftigen Empfänger bekannt sein wird die jährliche Summe angespart, um Kirchhainer Bürgern, die plötzlich in Not gekommen sind, helfen zu können.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Bgm. Hausmann
Pfarrer Dr. Georg Kuhaupt
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Art der Vertretungsberechtigung
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Nach § 4 des Statutes der Dr. Schaffenrathschen Stiftung sind Vorstand im Sinne der §§ 86, 26 BGB der Bürgermeister und der kirchliche Vertreter. Sie vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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06.08.1618
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen