Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Dritte Karl und Else Seifried-Stiftung
c/o
Stadt Nidderau
Anschrift
Am Steinweg 1, 61130 Nidderau
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Nidderau
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Förderung von Projekten, die sich mit minderjährigen Gewaltopfern, wie misshandelten, vernachlässigten und ausgebeuteten Minderjährigen befassen. Förderung von Projekten, die sich mit der psychischen Betreuung demenzkranker alter Menschen befassen. Finanzielle Unterstützung von alten, kranken und sozial benachteiligten Personen, die nicht durch eigene Schuld in Not geraten sind und dringender Hilfe bedürfen, soweit die Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 AO vorliegen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Rainer Vogel (Vorstandsvorsitzender), Markus Heider (stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Bernd Reuter
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Vorstandes sein bzw. der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
23.01.2001
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
Karl und Else Seifried
Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Jugend-und Altenhilfe (wie beschrieben in § 52 Abs.2 Nr. 4 AO), die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefallene, Zivilbeschäftigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste (wie beschrieben in § 52 Abs.2 Nr. 10 AO) sowie die Verfolgung von mildtätigen Zwecken (gemäß § 53 AO). Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Die Förderung von Projekten, die sich mit Kindern und Jugendlichen befassen und der Förderung der sozialen Kompetenzen und der sozialen Teilhabe dienen. Die Förderung von Projekten, die sich mit der Betreuung demenzkranker Menschen befassen. Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens sollen Planungen der Stadt Nidderau konzipiert und geschaffen werden, mit denen ehrenamtlich Tätige unter professioneller Anleitung, Beratung und Unterstützung für eine kontinuierliche persönliche Betreuung von demenzkranken Menschen zur Verfügung stehen, z.B. Beschaffungs- und Unterhaltungsangebote, Besuchskontakte in Gruppen als auch in Form individueller Betreuung durch "Bezugspersonen" in Einrichtungen wie im häuslichen Umfeld. Die finanzielle Unterstützung von alten, kranken uns sozial benachteiligten Personen, die nicht durch eigene Schuld in Not geraten sind und dringender Hilfe bedürfen, soweit die Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 AO vorliegen. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Organmitglieder sowie der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Webseite
-
Ansprechpartner/in
Rainer Vogel (Vorstandsvorsitzender) Markus Heider (stellvertretender Vorstandsvorsitzender) Bernd Reuter
Telefon
Rainer Vogel, 06187/299-160
E-Mail
rainer.vogel@nidderau.de
Fax
06187/299-184
Bankverbindung
DE60 5065 0023 0028 0067 57, BIC: HELADEF1HAN, Sparkasse Hanau
Zurück zur Liste Neue Suche