Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Ewald Loy-Stiftung
c/o
Frankfurter Sparkasse 1822, Stiftungs- u. Nachlassmanagement
Anschrift
Neue Mainzer Str. 47 53, 60311 Frankfurt
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Frankfurt am Main
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Förderung von a) von Wissenschaft und Forschung in der Medizin, insbesondere auf dem Gebiet psychischer Erkrankungen b) des öffentl. Gesundheitswesens c) des Umweltschutzes einschließlich des Kli-maschutzes d) des Tierschutzes und Föderung mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Norbert Ewald (Vorsitzender), Frau Gabriele Loy-Ewald (stellv. Vorsitzende), Herr Stephan Yanakouros
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
17.06.2026
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
Norbert Ewald und Gabriele Loy-Ewald
Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
§ 2 Stiftungszweck 1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Zwecke der Stiftung sind die Förderung a. von Wissenschaft und Forschung in der Medizin, insbesondere auf dem Gebiet psychischer Erkrankungen, b. des öffentlichen Gesundheitswesens, c. des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, d. des Tierschutzes. Außerdem fördert die Stiftung mildtätige Zwecke gemäß § 53 Abgabenordnung durch finanzielle Zuwendungen an hilfsbedürftige Personen und diese unterstützenden steuerbegünstigten Organisationen im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. 4. Die Stiftungszwecke werden je nach Verfügbarkeit der Mittel insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitte ln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Neben der Beschaffung und Weitergabe von Mitteln kann die Stiftung auch Einzelmaßnahmen fördern, beispielsweise durch die Vergabe von Förderpreisen und Stipendien. Die Stiftung ist in ihrem Wirkungskreis räumlich nicht beschränkt. Die Stiftungszwecke müssen weder zeitlich noch umfänglich gleichrangig behandelt werden. 5. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung. 6. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Webseite
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Ansprechpartner/in
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Telefon
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E-Mail
stiftungen@frankfurter-sparkasse.de
Fax
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Bankverbindung
DE31 5005 0201 0200 8567 07
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