Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
FINA Familienstiftung
c/o
Andrea Borgato
Anschrift
Tizianstraße 105, 80638 München
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Wettenberg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Die Stiftung hat den folgenden Zweck: Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters, der Ehefrau des Stifters sowie der Abkömmlinge des Stifters. Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit, der Familienharmonie der Stifter-Familie in der Generationenfolge. Zukunftsorientierte Verwaltung, Führung und Kontrolle stiftungsverbundener Unternehmen im Sinne der Stifter-Familie, sobald die Stiftung stiftungsverbundene Unternehmen erworben hat.
Vertretungsberechtigtes Organ
Stiftungsvorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Andrea Borgato (Stifter), Herr Stefan Hetges
Art der Vertretungsberechtigung
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt, sofern nicht einem Vorstandsmitglied durch einen Beschluss des Stiftungsvorstandes, der nach der Einrichtung des Aufsichtsrates von dessen Zustimmung abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden ist. Der Stifter ist zu seinen Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches befreit. Der Stiftungsvorstand kann Mitglieder des Stiftungsvorstandes durch einen Beschluss, der ggf. der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf, von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches befreien. Der Stiftungsvorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86, 30 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigung verleihen. Ein solcher Beschluss bedarf ggf. der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Stiftungsvorstand kann Prokura oder Handlungsvollmacht erteilen.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
15.02.2016
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
Zurück zur Liste Neue Suche