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Name der Stiftung
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Fittkau Stiftung
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c/o
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Dr. Florian Fittkau
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Anschrift
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Zaunkönigweg 21, 22486 Norderstedt
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Wettenberg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist die:
(1) Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters, sowie der Ehefrau des Stifters und der Abkömmlinge des Stifters. Als Abkömmling bezeichnet diese
Stiftungssatzung: -die leiblichen Nachkommen in gerader Linie und -Personen, die durch ein Mitglied der Stifterfamilie mit Ausnahme der Ehefrau des Stifters adoptiert worden sind.
(2) Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifterfamilie in der Generationenfolge.
(3) Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung solche erworben oder errichtet hat.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Dr. Florian Fittkau (Vorsitzender und Stifter)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Gemäß § 15 der Stiftungsvefassung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich.
Die Mitglieder des Vorstands zeichnen mit Ihrem Namen unter dem Namen der Stiftung.
Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Es kann den Vorstandsmitgliedern durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands Einzelvertretungsbefugnis und auch eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Beides hängt von der Genehmigung des Aufsichtsrats ab.
Der Stifter ist zu seinen Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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09.04.2024
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen