Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Fittkau Stiftung
c/o
Dr. Florian Fittkau
Anschrift
Zaunkönigweg 21, 22486 Norderstedt
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Wettenberg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die: (1) Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters, sowie der Ehefrau des Stifters und der Abkömmlinge des Stifters. Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung: -die leiblichen Nachkommen in gerader Linie und -Personen, die durch ein Mitglied der Stifterfamilie mit Ausnahme der Ehefrau des Stifters adoptiert worden sind. (2) Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifterfamilie in der Generationenfolge. (3) Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung solche erworben oder errichtet hat.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Dr. Florian Fittkau (Vorsitzender und Stifter)
Art der Vertretungsberechtigung
Gemäß § 15 der Stiftungsvefassung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstands zeichnen mit Ihrem Namen unter dem Namen der Stiftung. Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Es kann den Vorstandsmitgliedern durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands Einzelvertretungsbefugnis und auch eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Beides hängt von der Genehmigung des Aufsichtsrats ab. Der Stifter ist zu seinen Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
09.04.2024
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
Zurück zur Liste Neue Suche