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Name der Stiftung
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Forstbedienstetenhilfe
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c/o
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c/o HessenForst Landesbetriebsleitung
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Anschrift
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Panoramaweg 1, 34131 Kassel
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Kassel
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung nach folgender Priorität:
1. Hilfsbedürftiger Forstbedienstete im Sinne des § 53 Abgabenordnung aus dem Bereich der forstlichen Betriebe und Behörden des Landes Hessen; sowie deren Ehepartnern und Kinder. Forstbedienstete im Sinne dieser Verfassung sind die Beamtinnen/Beamten und Angestellten im zuvor genannten Bereich, sowie kommunale Forstbeamte im Ruhestand aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Wiesbaden
2. Beamtinnen/Beamten und Angestellten aus dem Bereich forstlicher Betriebe und Behörden des Landes Hessen, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind und an einer Fachhochschule bzw. Universität ein Aufbaustudium absolvieren (Stipendium)
3. Hilfsbedürftige Referendarinnen/Referendare und Anwärterinnen/Anwärter im Sinne des § 53 Abgabenordnung aus dem Bereich forstlicher Betriebe und Behörden des Landes Hessen, die ihren Erstwohnsitz im Land Hessen außerhalb des Ballungsraumes haben und zur Ausbildung in das Verdichtungsgebiet versetzt werden.
4. Forschungsaufträge und Seminararbeiten, deren Ergebnis dem Forstwesen vor allem im sozialen Bereich zugute kommen und innerhalb der Forstverwaltung allgemein zugänglich sein sollen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Dr. Bernhard Graf Finck von Finckenstein (Vorsitzender), Frau Anja Blankenburg (Vertreterin des Regierungspräsidiums Kassel), Herr Reiner Diemel (Vertreter des Regierungspräsidiums Gießen), Frau Beate Eising (Vertreterin des Regierungspräsidiums Darmstadt), Herr Dr. Jérôme Metz (Geschäftsführer), Herr Andreas Hölz (Schatzmeister), Herr Jürgen Hey (1. Beisitzer), Herr Jannik Altpeter (2. Beisitzer)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder.
Rechtsgeschäfte und Zuwendungen, die die Stiftung im Einzelfall mit mehr als 500,00,- Euro verpflichten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder. Rechtsgeschäfte und Zuwendungen mit einem Wert bis zu 500,00 EURO sind vom Vorsitzenden und dem Geschäftsführer gemeinsam abzuwickeln.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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28.10.1981
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Kassel