Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Forstbedienstetenhilfe
c/o
c/o HessenForst Landesbetriebsleitung
Anschrift
Panoramaweg 1, 34131 Kassel
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Kassel
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung nach folgender Priorität: 1. Hilfsbedürftiger Forstbedienstete im Sinne des § 53 Abgabenordnung aus dem Bereich der forstlichen Betriebe und Behörden des Landes Hessen; sowie deren Ehepartnern und Kinder. Forstbedienstete im Sinne dieser Verfassung sind die Beamtinnen/Beamten und Angestellten im zuvor genannten Bereich, sowie kommunale Forstbeamte im Ruhestand aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Wiesbaden 2. Beamtinnen/Beamten und Angestellten aus dem Bereich forstlicher Betriebe und Behörden des Landes Hessen, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind und an einer Fachhochschule bzw. Universität ein Aufbaustudium absolvieren (Stipendium) 3. Hilfsbedürftige Referendarinnen/Referendare und Anwärterinnen/Anwärter im Sinne des § 53 Abgabenordnung aus dem Bereich forstlicher Betriebe und Behörden des Landes Hessen, die ihren Erstwohnsitz im Land Hessen außerhalb des Ballungsraumes haben und zur Ausbildung in das Verdichtungsgebiet versetzt werden. 4. Forschungsaufträge und Seminararbeiten, deren Ergebnis dem Forstwesen vor allem im sozialen Bereich zugute kommen und innerhalb der Forstverwaltung allgemein zugänglich sein sollen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Dr. Bernhard Graf Finck von Finckenstein (Vorsitzender), Frau Anja Blankenburg (Vertreterin des Regierungspräsidiums Kassel), Herr Reiner Diemel (Vertreter des Regierungspräsidiums Gießen), Frau Beate Eising (Vertreterin des Regierungspräsidiums Darmstadt), Herr Dr. Jérôme Metz (Geschäftsführer), Herr Andreas Hölz (Schatzmeister), Herr Jürgen Hey (1. Beisitzer), Herr Jannik Altpeter (2. Beisitzer)
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Rechtsgeschäfte und Zuwendungen, die die Stiftung im Einzelfall mit mehr als 500,00,- Euro verpflichten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder. Rechtsgeschäfte und Zuwendungen mit einem Wert bis zu 500,00 EURO sind vom Vorsitzenden und dem Geschäftsführer gemeinsam abzuwickeln.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
28.10.1981
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Kassel

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
-
Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Was ist die Forstbedienstetenhilfe? Die Forstbedienstetenhilfe ist eine gemeinnützige, mildtätige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Geschäftsstelle der Stiftung befindet sich in Kassel, am Standort der Leitung des Landesbetriebs HessenForst. In ihrer derzeitigen Form und Zwecksetzung entstand die Forstbedienstetenhilfe im Jahr 1981 durch die Zusammenlegung der Seyberth´schen August und Minchen-Stiftung und der Walter Elze-Stiftung. In welchen Fällen kann die Stiftung helfen? Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung von: 1. hilfsbedürftigen Forstbediensteten (Beamtinnen/Beamte und Angestellte aus dem Bereich forstlicher Betriebe und Behörden des Landes Hessen sowie kommunale Forstbeamte im Ruhestand aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Wiesbaden) im Sinne des § 53 Abgabeordnung sowie deren Ehepartnern und Kindern. 2. Forstbediensteten, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind und an einer Fachhochschule bzw. einer Universität ein Aufbaustudium absolvieren (Stipendium). 3. hilfsbedürftigen Referendarinnen/Referendaren und Anwärterinnen/Anwärtern im Sinne des § 53 Abgabenordnung aus dem Bereich forstlicher Betriebe und Behörden des Landes Hessen, die ihren Erstwohnsitz im Land Hessen außerhalb des Ballungsraumes haben und zur Ausbildung in das Verdichtungsgebiet versetzt werden. 4. Forschungsaufträgen und Seminararbeiten, deren Ergebnisse dem Forstwesen vor allem im sozialen Bereich zugute kommen und innerhalb der Forstverwaltung allgemein zugänglich sein sollen. In den vergangenen Jahren konnte die Forstbedienstetenhilfe insbesondere bei tragischen Unfällen und Krankheiten dazu beitragen, die finanziellen Folgen für die Betroffenen abzumildern. Auch Sie können helfen, indem Sie die Forstbedienstetenhilfe über potenzielle Zuwendungsempfänger informieren. Die Mitglieder beider Gremien beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zur Arbeit der Forstbedienstetenhilfe haben. Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit an die Geschäftsstelle der Stiftung wenden: Stiftung Forstbedienstetenhilfe c/o HessenForst, Landesbetriebsleitung Panoramaweg 1 34131 Kassel Telefon: 0561 3167-0 E-Mail: Landesbetrieb@forst.hessen.de
Webseite
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Ansprechpartner/in
HessenForst, Landesbetriebsleitung
Telefon
0561 3167-0
E-Mail
Landesbetrieb@forst.hessen.de
Fax
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Bankverbindung
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