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Name der Stiftung
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Gemeinnützige Hertie-Stiftung
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Anschrift
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Grüneburgweg 105, 60323 Frankfurt am Main
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Frankfurt am Main
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Die Stiftung bezweckt Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere auf den Gebieten der Medizin, der menschlichen Lebensbedingungen, der Naturwissenschaft und der Technik sowie der europäischen Integration. Darüberhinaus verfolgt die Stiftung mildtätige Zwecke.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Frau Annette Schavan (Vorsitzende), Herr Frank Peter Mattern (stellv. Vorsitzender), Frau Sabine Gräfin von Norman (Vorstandsmitglied), Herr Hans Karl von Rohr (Vorstandsmitglied), Herr Sascha Spoun (Vorstandsmitglied), Herr John-Philip Hammersen (Mitglied der Geschäftsführung), Frau Dr. Astrid Proksch (Mitglied der Geschäftsführung), Frau Elisabeth Niejahr (Mitglied der Geschäftsführung), Herr Rainer Maucher (Mitglied der Geschäftsführung)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Die Stiftung wird vom Vorsitzenden und vom stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes gemeinsam vertreten. Die gesetzliche Vertretung kann auch durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied erfolgen.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende können Geschäftsführungsaufgaben im Rahmen eines entsprechenden Beschlusses des Vorstandes auf Angestellte oder selbständige Fachkräfte (Geschäftsführer) übertragen.
Die Geschäftsführer haben die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB.
Der Vorstand beschließt eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführer mit einem
Geschäftsverteilungsplan sowie Grundsätze und Richtlinien für die Vermögensanlage.
Der Vorstand kann Dritten Vollmacht zur Verwaltung einzelner von der Stiftung gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen und sonstiger Vermögenswerte auch unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteien, wenn und soweit dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Anlage des Stiftungsvermögens erforderlich oder sachdienlich ist.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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28.02.2006
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt