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Name der Stiftung
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Gemeinnützige Stiftung der Friedhelm Loh Group Rittal Foundation
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Anschrift
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Rudolf Loh Straße 1, 35708 Haiger
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Haiger
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere die
a. Förderung der Diakonie als des Dienstes am Menschen unter sozialen und christlichen Aspekten
b. Förderung der Bildung und Erziehung junger Menschen,
c. Förderung der Kultur und Wissenschaft sowie des Umweltschutzes, sowie
d. Unterstützung von Opern von Naturkatastrophen.
Personen, die infolge ihres wirtschaftlichen, körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können unmittelbar unterstützt werden.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Markus Betz (Vorsitzender), Herr Stefan Nadler (stellv. Vorsitzender), Herr Prof. Dr. E. h. Friedhelm Loh (Stifter), Frau Debora Loh, Herr Steffen Ehl, Herr Rainer Reissner (Geschäftsführer)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Gemäß § 5 der Satzung bilden die Vorstandsmitglieder den Vorstand im Sinne von § 84 Abs. 1 und 2 Satz 1 BGB. Die Stiftung wird gesetzlich vertreten
a. durch ein Mitglied des Vorstands, wenn es alleiniges Vorstandsmitglied ist, und
b. durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind.
Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Vorstands oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorstizende des Vorstandes sein. Vorstandsmitglieder können mit Zustimmung des Stiftungsrats von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der Stifter ist, solange er dies wünscht und Mitglied des Vorstands ist, alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 befreit.
Durch Vorstandsbeschluss vom 25.10.2021 wurde dem Geschäftsführer Herrn Rainer Reissner eine Vollmacht zur Vertretung der Stiftung erteilt. Der Geschäftsführer ist wie ein Vorstandsmitglied ausschließlich zur gemeinschaftlichen Vertretung der Stiftung berechtigt, er ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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22.08.2011
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen