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Name der Stiftung
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Gießener Studienstiftung
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c/o
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Dirk Zulauf Kunz
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Anschrift
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Behringstraße 18, 35463 Fernwald
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Gießen
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, national und international. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Förderung und Unterstützung der Ausbildung talentierter junger Studenten, b) die Förderung und Unterstützung von Studentenwohnheimen c) die Unterstützung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, die dem Zweck der Stiftung dienen d) die Unterstützung von sonstigen gemeinnützigen Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen, etc. die dem Zweck der Stiftung dienen.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Dr. med. vet. Dirk Hartmann, Herr Dirk Zulauf Kunz, Herr Ass. jur. Joachim Mantey
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Art der Vertretungsberechtigung
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Nach § 8 der Stiftungsverfassung ist der Stiftungsvorstand gesetzlicher Vertreter der Stiftung. Er verwaltet die Stiftung und führt den Willen der Stifter aus. Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen. Besteht er aus zwei oder drei Personen, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Stiftungsrat kann mit einfacher Mehrheit Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien und einem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsvollmacht erteilen.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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26.09.2005
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen