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Stifter/in
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Sabine Rademacher, Verein zur Förderung der Integration Behinderter e. V.
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Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
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Sabine-Rademacher-Stiftung
Konzept und Ausrichtung
1. Die "Unterstützung von Projekten zur Gleichstellung behinderter Menschen"
Hierbei angesprochen werden:
- Integrative Wohnprojekte für behinderte Menschen: hier geht es v. a. darum, behinderten Menschen normale Wohn- und Lebensformen zu erschließen, die ihnen aufgrund der Behinderung allzu oft vorenthalten bleiben. Beispielsweise können Projekte unterstützt werden, die Übergangshilfen aus der stationären Unterbringung in (Rehabilitations-) Kliniken und Wohnheimen in eine ambulante Versorgung ermöglichen oder Projekte, die das gemeinschaftliche Wohnen behinderter und nichtbehinderter Personen vorantreiben. Förderungswürdig sind auch Maßnahmen, die selbständiges Leben für Menschen mit hohem Hilfebedarf erschließen.
- Maßnahmen zur Entwicklung einer barrierefreien Infrastruktur: dabei geht es um die Schaffung von angepasstem Wohnraum, die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude, den Umbau des Nahverkehrs, Abbau von Barrieren im Bereich der Kommunikation für Sehbehinderte und Blinde (z. B. Lesbarkeit von Internet-Präsentationen, Gestaltung von öffentlichen Informationsblättern und -Schriften) sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. geistiger Behinderung durch Entwicklung von Medien in einfacher Sprache.
- Projekte, die zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange behinderter Menschen beitragen, wie z. B. Entwicklung von Unterrichtseinheiten für Schulen, Aufklärung über spezifische Lebensbedingungen von Menschen, die anders sind (z. B. Autismus, Trisomie 21, etc.), Erstellung entsprechenden Film-Materials, etc.
Bedingung für die Förderung ist die Abwicklung solcher Projekte im Rahmen gemeinnütziger bzw. dem Gemeinwohl dienender Organisationen.
2. Die "Unterstützung von beispielhaften rechtlichen Verfahren zur Durchsetzung der uneingeschränkten Entfaltung der Persönlichkeitsrechte behinderter Menschen"
Solche rechtliche Verfahren können u. a. sein
- Sicherung des Vorrangs ambulanter Hilfen auch bei hohem Hilfebedarf im häuslichen Bereich
- Unterstützung des Anspruches auf Gleichstellung nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Unterstützung bei zivilrechtlichen Verfahren zur Erlangung eines Schutzes vor Diskriminierung.
3. Die Unterstützung von Einzelpersonen, die aufgrund von Behinderung in Benachteiligung oder Notlagen geraten.
Unser Sozialleistungssystem ist extrem undurchsichtig. Behinderte Personen müssen in oft zeitraubenden Verfahren persönliche Ansprüche durchsetzen. Dabei geschieht es häufig, dass diese Menschen in der Zwischenzeit unwürdigen Lebensbedingungen ausgesetzt sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Bedarf auf pflegerische Hilfe im häuslichen Bereich zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern und/oder der Höhe nach strittig ist, so dass eine chronische Unterversorgung sowie eine ernsthafte Beschneidung der Persönlichkeitsrechte daraus erwächst. Hier soll die Stiftung Überbrückungshilfe leisten.
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Webseite
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http://www.fib-ev-marburg.de
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Ansprechpartner/in
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Herr Wolfgang Urban, Herr Michael Schimanski
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Telefon
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06421/16967-20
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E-Mail
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michael-schimanski@fib-ev-marburg.de, wolfgang-urban@fib-ev-marburg de
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Fax
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06421/16967-29
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Bankverbindung
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IBAN: DE 02 5139 0000 0018 8837 08, BIC: VBMHDE5F