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Name der Stiftung
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H. Wittek Familienstiftung
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Anschrift
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Am Alten Bach 1, 65439 Flörsheim
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Flörsheim am Main
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Förderung der Familie und des Familienzusammenhaltes,
die finanzielle Unterstützung des Stifters und seiner Ehepartnerin sowie
die finanzielle Unterstützung seiner Kinder und Enkelkinder und deren weiteren leiblichen Nachkommen als Abkömmlinge 1. Grades.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Heiko Wittek (Stifter)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stv. Vorsitzende des Stiftungsvorstands sein. Sollte der Stifter Vorsitzender des Stiftungsvorstands sein, ist er daneben immer einzelvertretungsberechtigt.
Bei einem Einzelvorstand vertritt dieser die Stiftung allein. Der Stifter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandsmitglieder durch die Übrigen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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13.04.2026
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt