Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Hans Karl und Adelheid Heide Lauter - Stiftung für Archäologie
c/o
Herrn Rechtsanwalt Sascha Schneider
Anschrift
Wetzlarer Straße 2, 35260 Stadtallendorf
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Stadtallendorf
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Archäologie. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Unterstützung der Durchführung archäologischer Studien und Ausgrabungen, die Erkundung und Bergung von archäologischen Denkmälern sowie deren konservatorische Sicherung und Dokumentation; b) die Unterstützung der Durchführung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Veranstaltungen (Fachtagungen, Symposien, Vorträgen) zur Archäologie; c) die Vergabe von Stipendien für archäologischen Forschungen; d) die Unterstützung der Entwicklung von innovativen Forschungsmethoden auf dem Gebiet der Archäologie; e) die Unterstützung bei der Publikation archäologischer Forschungen; f) die Unterstützung beim Durchführen von Veranstaltungen und Vorhaben, die das Arbeiten und wirken von Archäologie der Öffentlichkeit vermitteln, wie beispielsweise die Förderung von Berichten in sämtlichen Medien und/oder das Organisieren von Veranstaltungen zur Präsentation archäologischer Projekte; g) die Organisation von Ausstellungen der Exponate des Mitstiftungsnamensgebers und der Darstellung seines Lebenswerkes zum Gedächtnis sowie zum Zwecke des nacheifernen Ansporns; h) die Mittelbeschaffung und Weitergabe im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Frau Irina Mittag, Herr Peter Becker, Herr Dr. Volker Grieb (Vorsitzender), Herr Sascha Schneider (stellv. Vorsitzender)
Art der Vertretungsberechtigung
Nach § 7 Abs. 4 der gültigen Stiftungssatzung vertritt der Vorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
27.05.2020
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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