Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Harald-Herrmann-Familienstiftung
Anschrift
Tulpenweg 7, 35641 Schöffengrund
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Wetzlar
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Die Stiftung verfolgt die nachfolgend beschriebenen Zwecke: a) die finanzielle Unterstützung der in § 5 genannten Begünstigten der Stiftung b) die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung der in § 5 genannten Begünstigten im In- und Ausland sowie die Förderung der beruflichen Existenzgründung oder sonstiger wirtschaftlicher Investitionen in ihre Zukunft; c) die Finanzierung, die Instandhaltung und die Instandsetzung des Familienheims der Familie in der Weststraße 5, 09241 Mühlau, solange dieses durch die in § 5 genannten Begünstigten als Familienheim genutzt wird; d) Abhaltung eines jährlichen Familientages der Familie des Stifters
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Harald Tobias Herrmann (Stifter und Vorsitzender), Herr Christoph Herrmann (stellv. Vorsitzender)
Art der Vertretungsberechtigung
Gemäß § 9 der Satzung vertritt der Vorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch seinen Vorsitzenden oder, bei Verhinderung des Vorsitzenden, durch dessen Stellvertreter vertreten. Im Übrigen wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Stifter und der Familienrat sind berechtigt, weiteren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen. Der Familienrat kann mit einfacher Mehrheit Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
18.09.2024
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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