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Name der Stiftung
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Harald-Herrmann-Familienstiftung
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Anschrift
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Tulpenweg 7, 35641 Schöffengrund
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Wetzlar
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Die Stiftung verfolgt die nachfolgend beschriebenen Zwecke:
a) die finanzielle Unterstützung der in § 5 genannten Begünstigten der Stiftung
b) die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung der in § 5 genannten Begünstigten im In- und Ausland sowie die Förderung der beruflichen Existenzgründung oder sonstiger wirtschaftlicher Investitionen in ihre Zukunft;
c) die Finanzierung, die Instandhaltung und die Instandsetzung des Familienheims der Familie in der Weststraße 5, 09241 Mühlau, solange dieses durch die in § 5 genannten Begünstigten als Familienheim genutzt wird;
d) Abhaltung eines jährlichen Familientages der Familie des Stifters
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Harald Tobias Herrmann (Stifter und Vorsitzender), Herr Christoph Herrmann (stellv. Vorsitzender)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Gemäß § 9 der Satzung vertritt der Vorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch seinen Vorsitzenden oder, bei Verhinderung des Vorsitzenden, durch dessen Stellvertreter vertreten. Im Übrigen wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Stifter und der Familienrat sind berechtigt, weiteren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen. Der Familienrat kann mit einfacher Mehrheit Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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18.09.2024
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen