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Name der Stiftung
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Heiko Henkel Familienstiftung 1971
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Anschrift
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Bruchfeldstraße 5, 60528 Frankfurt
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Wettenberg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Die Stiftung hat folgenden Zweck:
Die Stiftung soll dem Stifter, dessen Ehefrau, dessen Kinder und deren Abkömmlinge, sowie die Geschwister des Stifters, deren Kinder und deren Abkömmlinge (Stifterfamilie) in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern, Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder in allen Lebenslagen stärken, fördern und unterstützen.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Heiko Henkel (Vorsitzender und Stifter), Frau Silvia Trasobares Ballestar (Stellvertretende Vorsitzende)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt.
Für den Fall der Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden gilt im Innenverhältnis als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, ist er von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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18.03.2024
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen