Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Heiko Henkel Familienstiftung 1971
Anschrift
Bruchfeldstraße 5, 60528 Frankfurt
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Wettenberg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Die Stiftung hat folgenden Zweck: Die Stiftung soll dem Stifter, dessen Ehefrau, dessen Kinder und deren Abkömmlinge, sowie die Geschwister des Stifters, deren Kinder und deren Abkömmlinge (Stifterfamilie) in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern, Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder in allen Lebenslagen stärken, fördern und unterstützen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Heiko Henkel (Vorsitzender und Stifter), Frau Silvia Trasobares Ballestar (Stellvertretende Vorsitzende)
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Für den Fall der Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden gilt im Innenverhältnis als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, ist er von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
18.03.2024
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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