Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Herbert J. Gießler-Stiftung
Anschrift
Schweriner Straße 32, 34212 Melsungen
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Melsungen
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe b) von Kunst und Kultur c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe d) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten e) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens f) des Sports g) der Heimatpflege und Heimatkunde h) des traditionellen Brauchtums i) der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung jeweils im Schwalm-Eder-Kreis, vornehmlich im Altkreis Melsungen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Herbert J. Gießler (Vorsitzender), Frau Hedwig A. Gießler (Stellv. Vorsitzende), Herr Walter Kappes (Beisitzer), Herr Bernd Basczok (Beisitzer / Geschäftsführung)
Art der Vertretungsberechtigung
Solange der Stifter dem Vorstand angehört, vertritt dieser - bei seiner Verhinderung seine Stellvertreterin - die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Nach dem Ausscheiden des Stifters aus dem Vorstand vertreten die Stiftung mindestens zwei Vorstandsmitglieder, ein Vorstandsmitglied davon zwingend der/die Vorsitzende, bei Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
19.12.2002
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Kassel
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