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Name der Stiftung
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Hermann Familienstiftung 2025
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Anschrift
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Altkönigstraße 138, 61440 Oberursel
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Oberursel (Taunus)
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Ideelle und materielle Unterstützung, des Wohlergehens, der Sicherung der Lebensqualität des Stifters und seiner Kinder, Enkelkinder sowie aller weiteren Urenkelkinder nachfolgender Generationen.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Mathias Hermann (Stifter und Vorstandsvorsitzender), Frau Katharina Hermann (stellvertretende Vorsitzende)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter. Der Stifter ist als Mitglied des Vorstands stets einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Weiteren Mitgliedern des Vorstands kann Einzelvertretungsbefugnis oder auch die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGNB durch den Vorstand erteilt werden.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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09.02.2026
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt