Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Hermann Familienstiftung 2025
Anschrift
Altkönigstraße 138, 61440 Oberursel
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Oberursel (Taunus)
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Ideelle und materielle Unterstützung, des Wohlergehens, der Sicherung der Lebensqualität des Stifters und seiner Kinder, Enkelkinder sowie aller weiteren Urenkelkinder nachfolgender Generationen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Mathias Hermann (Stifter und Vorstandsvorsitzender), Frau Katharina Hermann (stellvertretende Vorsitzende)
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter. Der Stifter ist als Mitglied des Vorstands stets einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Weiteren Mitgliedern des Vorstands kann Einzelvertretungsbefugnis oder auch die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGNB durch den Vorstand erteilt werden.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
09.02.2026
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
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