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Name der Stiftung
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Hessenstiftung-Familie hat Zukunft
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c/o
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Deutsches Stiftungszentrum GmbH, z. Hd. Frau Luckja
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Anschrift
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Baedekerstraße 1, 45128 Essen
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Wiesbaden
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist es, Politik und Gesellschaft mit dem Ziel zu beraten, die derzeitige Lebenssituation der Familien in Hessen zu verbessern. Sie unterstützt die Forschung in diesem Feld und befördert die Entwicklung neuer Ansätze, um bestehende Hindernisse auf dem Weg zu einer familiengerechten Gesellschaft zu überwinden. Insbesondere will die Stiftung Entwürfe gesellschaftlicher Rahmenbedingungen aufzeigen, die die Lust auf Familie fördern und sowohl wirtschaftspolitische als auch sozialpolitische Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbinden. Die Stiftung fordert und fördert gleichzeitig für Kinder ein Lebensumfeld, das nicht nur die besondere Geborgenheit und den Schutz der Familie vermittelt, sondern auch erfolgreich auf die Veränderungen der Zukunft vorbereitet.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Jugendhilfe, der Erziehung, der Bildung sowie der Gleichberechtigung von Mann und Frau für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Mit geschlechtsneutraler Anrede Deutsches Stiftungszentrum GmbH, vertreten durch Lara Vanessa Straatmann (Geschäftsführerin), Herr Prof. Dr. Christianh Raible (Vorsitzender), Frau Manuela Strube (stellvertretende Vorsitzende)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand handelt durch seinen Vorsitzenden oder seine Vorsitzende allein oder den Stellvertreter oder die Stellvertreterin und ein weiteres Mitglied. Zudem hat der Geschäftsführer die Stellung eines besonderen Vertreters nach § 30 BGB.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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30.11.2001
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt