Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Hessische Lesebuch-Stiftung
c/o
Dietmar Albrecht
Anschrift
Hochstraße 18, 63128 Dietzenbach
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Hofheim am Taunus
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Förderung des muttersprachlichen Unterichts durch Spenden an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen/ Förderschulen im Lande Hessen zur Beschaffung von Lektüre und die Unterstützung behinderter Personen im Sinne des § 52 Nr. 1 AO durch geldwerte Zuwendungen, insbesondere an die Interessengemeinschaft für Behinderte e.V. (IfB) in Wiesbaden/Schlangebad-Georgenborn
Vertretungsberechtigtes Organ
Verwaltungsrat
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Dietmar Albrecht (Vorsitzender), Frau Dr. Carola Eunicke-Morell (stellv. Vorsitzende), Frau Sarah Hiller (Geschäftsführerin), Frau Monika Bollhorst-Mühl, Herr Dieter Lerch, Herr Paul Leimeister, Frau Elisabeth Pomp, Frau Ariane Lerch
Art der Vertretungsberechtigung
Der Verwaltungsrat vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens 2 seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates sein.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
22.09.1950
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
Wilhelm Blum, Wilhelm Breidenstein, Nikolaus Prediger,Otto Stückrath
Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Die Hessische Lesebuchstiftung ist als Nachfolgeorganisation der Nassauischen Lesebuchkommission (Vorsitzender Otto Stückrath) zu verstehen, die sich an der Gestaltung eines einheitlichen Reichslesebuchs zu Beginn des Dritten Reichs (1933) nicht beteiligte. Der Vorsitzende der Nassauischen Lesebuchkommission wurde wegen seiner antinationalsozialistischen Haltung verhaftet und ins KZ geschickt. Die Bücher der Kommission durften nicht verkauft werden. 1945 erhielt Otto Stückrath von den amerikanischen Alliierten den Auftrag, auf der Grundalge der Druckschriften der Nassauischen Lesebuchkommission aktuelle Lesebücher für die Schule vorzubereiten und bereitzustellen, die für den Neubeginn unter Berücksichtigung demokratischer Erziehungsprinzipien geeignet wären. Diese für Hessens Schulen herausgegebenen Lesebücher waren anfangs die einzigen zugelassenen Schulbücher in Hessen. Die unvermeidbaren Gewinne, die dabei von den Herausgebern überwiegend Lehrkräften erzielt wurden, führten zur Gründung der Hessischen Lesebuchstiftung (1945), deren Stiftungszweck gemeinnützig sein sollte. Die finanziellen Mittel wurden u. a. in den Bau eines Hauses, einer Erholungsstätte für - nach dem Zweiten Weltkrieg - unterernährte Kinder, investiert. Später wurde daraus ein Schullandheim. Eine Fibel wurde in der Folge von einem Autorenteam erarbeitet, im Grunde das letzte Lehrwerk, das mit Erfolgt verkauft und an Schulen eingesetzt werden konnte. Die Verlagstätigkeit wurde danach weitgehend eingestellt, da sich die Lehrkräfte der Lesebuchstiftung nicht in der Lage sahen, neben ihrem Dienst als Lehrer eine konkurrenzfähige Verlagsinfrastruktur aufzubauen. Das Haus der Hessischen Lesebuchstiftung wurde zunächst an den damaligen Untertaunuskreis als Kreisjugendheim vermietet, später an die Interessengemeinschaft für Behinderte e. V., die das Haus bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Wohnheim für behinderte Menschen nutzt. Inzwischen hat die Interessengemeinschaft für Behinderte e. V. auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages auf einem benachbarten Grundstück der Hessischen Lesebuchstiftung ein Haus mit 14 Wohnungen für ältere und/oder behinderte Menschen sowie mit einem kleinen Supermarkt (auch Arbeitsstätte für behinderte Menschen) und mit einer Sozialstation errichtet. Die enge Zusammenarbeit der Hessischen Lesebuchstiftung mit der Interessengemeinschaft für Behinderte e. V. entspricht in vollem Umfang dem Stiftungszweck, wie er in der Stiftungsverfassung festgelegt ist. Der Verwaltungsrat der Hessischen Lesebuchstiftung, in der Anfangszeit hauptsächlich hervorgegangen aus dem Kreis der Lehrkräfte, die in der Gründungszeit als Autoren und in der Geschäftsführung tätig waren, hat die Aufgabe, das Vermögen der Stiftung treuhänderisch zu verwalten und darauf zu achten, dass das Vermögen der Stiftung für die Stiftungszwecke erhalten bleibt bzw. vermehrt wird. In jedem Fall ist das Postulat der Gemeinnützigkeit einzulösen. Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt anerkannt.
Webseite
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Ansprechpartner/in
Dietmar Albrecht, Sarah Hiller
Telefon
+49 6074 23 99 606
E-Mail
d.albrecht@lesebuchstiftung.de
Fax
+49 6074 304 8363
Bankverbindung
IBAN: DE86 5109 1500 0000 2626 25 BIC: GENODE51RGG
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