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Name der Stiftung
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Hessische Polizeistiftung
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c/o
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HMdI
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Anschrift
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Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Wiesbaden
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Gewährung von einmaligen und wiederkehrenden Zuwendungen insbesondere in den folgenden Fällen (die Aufzählung ist nicht abschließend):
a) Witwen oder Witwer und Waisen von im Dienst ums Leben gekommenen Polizeibeschäftigten, auch von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren. Hinterbliebene (z.B. Partnerinnen und Partner aus eheähnlichen Lebensverhältnissen) von im Dienst ums Leben gekommenen Polizeibeschäftigten bedürfen in jedem Fall einer Einzelfallprüfung.
b) Polizeibeschäftigte, die infolge einer Dienstausübung dienst-
c) oder arbeitsunfähig wurden und dadurch erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben.
d) Polizeibeschäftigte, die unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Notlage geraten sind.
3. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Daniel Klimpke (Vositzender), Herr Jens Mohrherr, Herr Felix Paschek
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Vorstand vertritt gerichtlich und außergerichtlich die Stiftung mit mind.2 seiner Mitglieder
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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14.10.1974
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt