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Name der Stiftung
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HGW Stiftung
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c/o
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Die Stiftungstreuhänder
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Anschrift
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Contrescarpe 8 c, 28203 Bremen
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Wettenberg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist:
Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung der Stifterin sowie der Abkömmlinge der Stifterin.
Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter- Familie bezeichnet.
Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge.
Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung stiftungsverbundene Unternehmen erworben hat.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Frau Cordula Benecke (Vorsitzende), Frau Karina Maren Feldmann (stellv. Vorsitzende)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Es kann den Vorstandsmitgliedern jedoch durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands, der nach der Einrichtung des Aufsichtsrats von dessen Zustimmung abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Cordula Benecke und Karina Maren Feldmann sind zu ihren Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
Der Stiftungsvorstand kann Mitglieder des Stiftungsvorstands durch einen Beschluss, der ggf. der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreien.
Der Stiftungsvorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86, 30 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigungen verleihen. Ein solcher Beschluss bedarf ggf. der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Stiftungsvorstand kann Prokura oder Handlungsvollmacht für die stiftungsverbundenen Unternehmen erteilen.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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14.11.2022
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen