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Name der Stiftung
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HKCK-Willeck-Stiftung
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Anschrift
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Postfach 28 , 35610 Aßlar
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Aßlar
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Stiftungszwecke sind: Die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer finanziellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Förderung der Altenhilfe und Jugendpflege. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Gewährung finanzieller Hilfen an steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. der §§ 51 ff. AO, die körperlich, seelisch, vorwiegend aber geistig Behinderte betreuen bzw. durch die unmittelbare Förderung des von diesen Einrichtungen betreuten Personenkreises, - die Gewährung von Beihilfen finanzieller oder sachlicher Art an bedürftige Bürger, vorwiegend jedoch an Familien oder an Alleinerziehende. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung durch finanzielle Zuwendungen an bedürftige Schüler, Auszubildende und Studenten. Die Förderung von Hospizen, die sich eine menschenwürdige Sterbebegleitung zum Ziel gesetzt haben, und die als steuerbegünstigt iSd. §§ 51 der Abgabenordnung anerkannt sind. Die Förderung von Kunst und Musik Dieser Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch die Förderung des Musikunterrichts in Kindergärnten, Schulen und Vereinen sowie von Konzertveranstaltungen oder anderer kultureller Veranstaltungen von steuerbegrünstigten Körperschaften. Zu den Veranstaltungen, die durch die Stiftung gefördert werden, sind auch körperlich, seelisch, vorwiegend aber geistig Behinderte einzuladen. Die Förderung der Denkmalpflege in Sinne der landesrechtlichen Bestimmungen und die Erhaltung von Kulturwerten Dieser Stiftungszweck wird durch die unmittelbare Förderung von Projekten erfüllt, die dem Erhalt und der Restauration von Kulturwerten aller Art dienen.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Frau Klasina Willeck (Vorsitzende), Herr Klaus Schmidt
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Art der Vertretungsberechtigung
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Nach § 6 der Stiftungsverfassung führt der Vorstand die laufenden Geschäfte. Der Vorsitzende vertritt die Stiftung allein. Im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Der Verwaltungsrat kann den Stiftungsvorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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17.10.2000
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen