Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Hospital zu Gudensberg
c/o
Katharina Engelbrecht
Anschrift
Kasseler Str. 2, 34281 Gudensberg
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Gudensberg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts. Das seit 1365 bestehende Hospital ist dazu bestimmt, älteren und sozial schwachen Personen in der Stadt Gudensberg eine Wohnung zu einem günstigen Mietpreis zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck unterhält die Stiftung ein geeignetes Hospitalgebäude.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Gunnar Hartmann Pfarrer (Vorsitzender), Frau Sina Best (stellv. Vorsitzende), Herr Walter Berle (Beisitzer), Herr Romanus Baldermann (Beisitzer)
Art der Vertretungsberechtigung
Der Hospitalvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein. Der Hospitalvorstand hat die Einwilligung des Regierungspräsidiums einzuholen zum Erwerb und zur Veräußerung von unbeweglichen Sachen sowie zu solchen Rechtsgeschäften, welche der Veräußerung gleich zu stellen sind, namentlich zur Belastung mit Pfandrechten, Dienstbarkeiten und Reallasten sowie zu Anleihen, durch welche das Hospital mit einem Schuldenbestand belastet oder der vorhandene veräußert wird.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
-
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Kassel
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