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Name der Stiftung
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Jendorff Familienstiftung
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c/o
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Prof. Dr. Alexander Jendorff
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Anschrift
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Sandfeld 46, 35396 Gießen
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Gießen
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist: Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters sowie des Abkömmlings des Stifters, Prof. Dr. Alexander Jendorff. Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter-Familie bezeichnet. Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit unter den Begünstigten.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Prof. Dr. Alexander Jendorff (Vorsitzender), Frau Maria-Lucia Martinez Ruiz (stellv. Vorsitzende), Herr Ekart Rittmannsperger
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Art der Vertretungsberechtigung
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Gemäß § 14 der Verfassung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Es kann Vorstandsmitgliedern durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Der Abkömmling des Stifters, Prof. Dr. Alexander Jendorff, ist zu seinen Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
Der Stiftungsvorstand kann Mitglieder des Stiftungsvorstands durch einen Beschluss von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreien.
Der Stiftungsvorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86, 30 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigungen verleihen.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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19.03.2020
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen