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Name der Stiftung
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JH Familienstiftung
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c/o
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UnternehmerKompositionen GmbH
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Anschrift
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Am Meerkamp 26, 40667 Meerbusch
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Grünberg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist: 1. Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters, einer Lebenspartnerin oder Ehefrau des Stifters, der Abkömmlinge des Stifters, der Geschwister des Stifters sowie wiederum deren Abkömmlinge. Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung die leiblichen Nachkommen in gerader Linie sowie Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter-Familie bezeichnet. 2. Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge. 3. Zukunftsorientierte Verwaltung stiftungsverbundener Unternehmen im Sinne der Stifter-Familie.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Jörn Halbauer (Stifter), Herr Thorsten Klinkner
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Art der Vertretungsberechtigung
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Nach § 14 der Stiftungssatzung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt, sofern nicht ein Vorstandsmitglied durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands, der nach der Einrichtung des Aufsichtsrats von dessen Zustimmung abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden ist.
Der Stifter ist zu seinen Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
Der Stiftungsvorstand kann Mitglieder des Stiftungsvorstands durch einen Beschluss, der ggf. der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, von den Beschränkungen des § 181, des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreien.
Der Stiftungsvorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86, 30 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigungen verleihen. Ein solcher Beschluss bedarf ggf. der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Stfitungsvorstand kann Prokura oder Handlungsvollmacht für die von der Stiftung unmittelbar oder mittelbar geführten Unternehmen erteilen.
Herr Thorsten Klinkner wurde mit Beschluss vom 27. Januar 2021 Einzelvertretungsbefugnis gemäß § 14 Abs. 2 der Stiftungsverfassung erteilt.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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12.04.2017
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen