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Name der Stiftung
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Kesenheimer Stiftung 2024
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Anschrift
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Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Frankfurt am Main
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist die ideelle sowie materielle Unterstützung und Förderung des Stifters, dessen leiblichen Kinder und deren Kinder - Stifterfamilie - in allen Lebenslagen. Es sollen auch alle weiteren leiblichen Nachkommen unterstützt und gefördert werden. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Auch Ehepartner des Stifters sollen für die Zeit der Ehe begünstigt sein. Bei Beendigung der Ehe durch Tod des Stifters, bleibt der Ehepartner begünstigt, solange er keine neue Ehe eingeht.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Michael Kesenheimer (Vorsitzender des Gründungsvorstandes), Frau Elke Kesenheimer (stellvertretende Vorstandsvorsitzende)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorsitzende des Gründungsvorstands ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Nach dem Ausscheiden des Gründungsvorstandsvorsitzenden ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt.
Die Familienversammlung kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands eine Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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25.09.2024
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt