Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Kunst - und Kulturstiftung Taunusstein
Anschrift
Aarstraße 150, 65232 Taunusstein
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Taunusstein
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
1.Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur in der Stadt Taunusstein, vorrangig der kulturellen Jugendbildung und der musikalischen Früherziehung. In diesem Sinne sollen bis auf weiteres mindestens 50 % der Erträge aus dem jeweiligen Stiftungsvermögen der Musikschule Hünstetten Taunusstein zufließen. Im Übrigen sollen stiftungseigene Projekte finanziert oder Projekte anderer gemeinnütziger Kulturträger gefördert werden. 3. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des §57 Abs.1 Satz 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. 4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Vertretungsberechtigtes Organ
Treuhänder
Vertretungsberechtigte Person(en)
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Stadt Taunusstein und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung kann die Stadt Taunusstein die Verwaltung des Stiftungsvermögens ihrer Hausbank übertragen. Die Stadt Taunusstein wird durch den Bürgermeister vertreten: Sandro Zehner
Art der Vertretungsberechtigung
Datum der Genehmigung / Anerkennung
-
Aufsichtsbehörde

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
Christel Michallik, Eva Michallik
Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Wir fördern Kunst und Kultur in Taunusstein Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur in der Stadt Taunusstein, vorrangig der kulturellen Jugendbildung und der musikalischen Früherziehung. Im Besonderen fördern wir die Taunussteiner Musikschule, um so Kindern und Jugendlichen die Welt der Musik zugänglich zu machen. Die Stiftung Die Stiftung wurde 2002 als gemeinnützige Stiftung der Bürgerlichen Rechts errichtet und pflegt unser kulturelles Erbe: Bildende Künste, Literatur, Musik und Theater. Und insbesondere die Jugendförderung, um so die Zukunft von Kunst und Kultur positiv zu gestalten. Aus den Zinserträgen des aufgebauten Anlagevermögens werden Kulturvorhaben gefördert. Dies können Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, Theateraufführungen sein. Außerdem gibt es den Förderpreis für Junge Talente. Damit sichert die Kunst- und Kulturstiftung ein reiches kulturelles Leben in Taunusstein für die Zukunft. Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch Unternehmen, Vereine und andere Institutionen können dazu einen Beitrag leisten, indem sie Geld- oder Sachmittel, Grundstücke oder Gebäude spenden bzw. zustiften oder die Kunst- und Kulturstiftung Taunusstein als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Die Stiftung ist vom Finanzamt Wiesbaden am 02. September 2002 als gemeinnützig anerkannt worden, so dass die Zuwendungen von der Schenkung und Erbschaftssteuer befreit sind und entsprechende Bestätigungen erteilt werden können.
Webseite
www.kukusta.de
Ansprechpartner/in
Christine Bach
Telefon
06128 241-110
E-Mail
dialog@kukusta.de
Fax
06128 241-191
Bankverbindung
vr Bank Untertaunus eG, IBAN: DE58 5109 1700 0012 2400 07, BIC: VRBUDE51
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