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Name der Stiftung
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Kunst - und Kulturstiftung Taunusstein
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Anschrift
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Aarstraße 150, 65232 Taunusstein
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Taunusstein
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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1.Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur in der Stadt Taunusstein, vorrangig der kulturellen Jugendbildung und der musikalischen Früherziehung. In diesem Sinne sollen bis auf weiteres mindestens 50 % der Erträge aus dem jeweiligen Stiftungsvermögen der Musikschule Hünstetten Taunusstein zufließen. Im Übrigen sollen stiftungseigene Projekte finanziert oder Projekte anderer gemeinnütziger Kulturträger gefördert werden. 3. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des §57 Abs.1 Satz 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. 4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Treuhänder
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Stadt Taunusstein und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung kann die Stadt Taunusstein die Verwaltung des Stiftungsvermögens ihrer Hausbank übertragen.
Die Stadt Taunusstein wird durch den Bürgermeister vertreten: Sandro Zehner
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Art der Vertretungsberechtigung
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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Aufsichtsbehörde
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