Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Ludwig Martin Dorl'sche Stiftung
c/o
Herrn Sebastian Kraatz
Anschrift
Weberstraße 40 M, 64846 Groß-Zimmern
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Marburg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Handwerker und ihrer bedürftigen Angehörigen. Die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt dadurch, dass am 9. November jedes Jahres, dem Geburtstag des Stifters oder an einem der darauf folgenden Tage eine Summe etwa in Höhe der Jahreszinsen bedürftigen Handwerkern, Lehrlingen, Studenten, Kindern notleidender Familien (in allen Fällen weiblichen wie männlichen Geschlechts) als jeweils einmalige Unterstützung zugewendet wird. Die Auswahl der Bedürftigen erfolgt grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Diakonischen Werk Oberhessen in Marburg.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand (Kuratorium)
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Dipl. Ing. Sebastian Fritz Werner Kraatz, Frau Hanna Jung
Art der Vertretungsberechtigung
Nach § 5 der Stiftungsverfassung vertritt der Vorstand (das Kuratorium) die Stiftung in allen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich Behörden und Privatpersonen gegenüber. Er (es) wird hierbei legitimiert durch die Person oder die Unterschrift des geschäftsführenden Kurators. Zur Beschlussfassung und zur Durchführung aller Rechtsgeschäfte, welche die Stiftung vermögesrechtlich verpflichten, ist die unterschriftliche Zustimmung aller drei Mitglieder des Vorstandes (Kuratoriums) erforderlich.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
31.12.1882
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
Herr Ludwig Martin Dorl (1814 - 1883)
Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Die Verwirklichung des Stiftungszweckes erfolgt dadurch, dass am 9. November jeden Jahres, dem Geburtstag des Stifters, oder an einem der darauf folgenden Tage eine Summe etwa in Höhe der Jahreszinsen bedürftigen Handwerkern, Lehrlingen, Studenten, Kindern notleidender Familien (in allen Fällen weiblichen wie männlichen Geschlechts) als jeweils einmalige Unterstützung zugewendet wird. Die Auswahl der Bedürftigen erfolgt grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Diakonischen Werk Marburg-Biedenkopf in Marburg. Bei der Beurteilung, welche Personen als bedürftig anzusehen sind, sind die Bestimmungen des § 53 der Abgabenordnung von 1977 in Verbindung mit den jeweiligen am Tage der Auszahlung geltenden landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Höhe der Sozialhilferegelsätze einschließlich Mietbeihilfen zugrunde zu legen. Die Vorstandsmitglieder (Kuratoren) haben Vorschlagsrecht. Die Vergabe der Unterstützungen ist an keinen Ort gebunden.
Webseite
-
Ansprechpartner/in
-
Telefon
-
E-Mail
-
Fax
-
Bankverbindung
IBAN: DE57513900003718356309, BIC: VBMHDE5F
Zurück zur Liste Neue Suche