Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Lydia und Herwart Jobski-Stiftung
c/o
Frankfurter Sparkasse - Stiftungs- und Nachlassmanagement
Anschrift
Neue Mainzer Straße 47, 60311 Frankfurt am Main
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Frankfurt am Main
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe sowie von Personen, die infolge ihres körperlichen, seelischen oder geistigem Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die im Sinne des § 53 Abs. 2 AO bedürftig sind. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO oder durch direkte Zuwendungen gem. § 2 Abs. 1a und 1b bzw. durch die Vergabe von Förderpreisen gem. § 2 Abs. 1a. Hinsichtlich des § 2 Abs. 1a sind insbesondere die Bereiche Medizin sowie Naturwissenschaften mit dem Schwerpunkt Chemie förderungswürdig. Die Zwecke der Stiftung müssen weder zeitlich noch materiell gleichrangig gefördert werden.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Frau Lydia Jobski (Stifterin und Vorsitzende), Herr Stephan Yanakouros (stellv. Vorsitzender), Frau Brigitte Orband (Mitglied)
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss die Vorsitzende oder deren Stellvertreter sein. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
26.07.2021
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt

Weitere Informationen

Informationen aus freiwilligen Angaben bzw. Veröffentlichungsermächtigungen der Stiftungen

Stifter/in
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Zusätzliche Informationen/Stiftungsportrait
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO oder durch direkte Zuwendungen gemäß § 2 Abs. 1 a) und b) bzw. durch die Vergabe von Förderpreisen gemäß § 2 Abs. 1 a). Hinsichtlich des § 2 Abs. 1 a) sind insbesondere die Bereiche "Medizin" sowie "Naturwissenschaften" mit dem Schwerpunkt "Chemie" förderungswürdig. Die Zwecke der Stiftung müssen weder zeitlich noch materiell gleichrangig gefördert werden. Auszug aus der Satzung vom 09.07.2021
Webseite
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Ansprechpartner/in
Frankfurter Sparkasse - Stiftungs- und Nachlassmanagement
Telefon
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E-Mail
stiftungen@frankfurter-sparkasse.de
Fax
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Bankverbindung
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