Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Pappert Familienstiftung
Anschrift
Am Liedengarten 1, 36163 Poppenhausen
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Poppenhausen
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters, der Ehefrau des Stifters sowie der Abkömmlinge des Stifters in gerader absteigender Linie. Neben den in Satz 1 genannten Begünstigten darf die Stiftung auch Adoptivkinder des Stifters sowie Adoptivkinder der Abkömmlinge und Adoptivkinder der Adoptivkinder des Stifters fördern. Vor der Einrichtung einer Familienversammlung erfordert die Begünstigung eines volljährigen Adoptivkinds einen vorherigen, einstimmigen Beschluss des Stiftungsvorstands. Nach der Einrichtung einer Familienversammlung erfordert die Begünstigung eines Adoptivkinds einen vorherigen Beschluss von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Familienversammlung. Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung die leiblichen Nachkommen in gerader Linie sowie Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption minderjährig waren. Als Adoptivkinder im Sinne dieser Stiftungssatzung werden solche Personen bezeichnet, die im Zeitpunkt ihrer Adoption bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter-Familie bezeichnet. Förderung der persönlichen, familiären, beruflichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Mitglieder der Stifter-Familie auf ideellem und materiellem Gebiet. Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit sowie der Familienharmonie der Stifter-Familie in der Generationenfolge. Zukunftsorientierte Verwaltung, Führung und Kontrolle stiftungsverbundener Unternehmen im Sinne der Stifter-Familie. Dies gilt insbesondere für den Kommanditanteil an der papperts GmbH & Co. KG mit Sitz in Poppenhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda, HRA 5364, solange dies aus der Perspektive der Stiftung als Gesellschafterin wirtschaftlich sinnvoll möglich ist.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Bernd Pappert (Vorsitzender), Frau Silke Pappert
Art der Vertretungsberechtigung
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
17.12.2015
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Kassel
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