Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Präsenz zu Büdingen
Anschrift
Schloss , 64654 Büdingen
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Büdingen
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Erhaltung, Unterhaltung und Ermöglichung der Nutzung dieser Grundstücke und Kulturdenkmäler: 1. Marien-Kirche zu Büdingen, Nutzung durch die Evangelische Kirchengemeinde zu Büdingen zu allen kirchlichen Veranstaltungen 2. Remigius-Kirche zu Büdingen mit Friedhof an der Remigiuskirche, Nutzung u. a. durch die Stadt Büdingen als Trauerhalle und zur Durchführung kultureller Veranstaltungen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Mit geschlechtsneutraler Anrede Casimir Alexander Prinz zu Ysenburg und Büdingen (Vorsitzender), Herr Karl-Heinrich Seel
Art der Vertretungsberechtigung
Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstands vertreten. Der Vorsitzende ist vorbehaltlich der Mitwirkung des zweiten Vorstandsmitglieds von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstands bedarf der Einwilligung des zweiten Vorstandsmitglieds für folgende Rechtsgeschäfte: 1. die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken und die Begründung sonstiger Verpflichtungen, wenn deren Übernahme und Erfüllung das Stiftungsvermögen besonders belasten kann, 2. die Annahme unentgeltliche Zuwendungen, wenn sie mit belastenden Bedingungen oder Auflagen verbunden sind, 3. Rechtsgeschäfte der Stiftung mit Mitgliedern des eigenen Stiftungsorgans.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
01.01.1632
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
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