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Name der Stiftung
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Rato Vision Stiftung
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c/o
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Thorsten Kenntemich
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Anschrift
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Martin Niemöller-Weg 5 c, 35428 Langgöns
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Langgöns
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Förderung, Unterstützung und wirtschafdiche Absicherung des Stifters, der Ehefrau des
Stifters sowie der Abkömmlinge des Stifters.
Als Abkönimling bezeichnet diese Stiftungssatzung:
die leiblichen Nachkommen in gerader Linie sowie Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption durch ein Mitglied der Stifter-Familie minderjährig waren.
Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge.
Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener
Unternehmen, sobald die Stiftung solche erworben oder errichtet hat.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Thorsten Kenntemich (Stifter), Frau Nora Kenntemich
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren
Vorstandsmitglied Zur Vertretung berechtigt. Es kann den Vorstandsmitgliedern durch
einen Beschluss des Stiftungsvorstands Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Der Stifter und die Ehefrau des Stifters sind zu ihren Lebzeiten als Mitglied des
Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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09.12.2024
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen