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Name der Stiftung
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Rosengarten Benecke Stiftung
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c/o
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Die Stiftungstreuhänder
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Anschrift
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Contrescarpe 8 c, 28203 Bremen
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Wettenberg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist:
Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung der Stifterin, des Ehemanns der Stifterin sowie der Abkömmlinge der Stifterin.
Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge.
Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung stiftungsverbundene Unternehmen erworben hat.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Frau Cordula Benecke (Stifterin und Stiftungsvorstand), Frau Karina Maren Feldmann (stellv. Vorsitzende)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Es kann den Vorstandsmitgliedern jedoch durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands, der nach der Einrichtung des Aufsichtsrats von dessen Zustimmung abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Die Stifterin ist zu ihren Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
Der Stiftungsvorstand kann Mitglieder des Stiftungsvorstands durch einen Beschluss, der ggf. der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreien.
Der Stiftungsvorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86, 30 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigungen verleihen. Ein solcher Beschluss bedarf ggf. der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Stiftungsvorstand kann Prokura oder Handlungsvollmacht für die von der Stiftung unmittelbar oder mittelbar geführten Unternehmen erteilen.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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14.11.2022
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen