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Name der Stiftung
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Schick Familienstiftung 2021
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c/o
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Steffen Schick & Gabriele Schick-Sandweg
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Anschrift
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Am Graben 3, 35096 Weimar
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Weimar
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zweck der Stiftung ist die ideelle sowie materielle Unterstützung und Förderung der Stifter, deren Kinder sowie deren Kinder ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen. Es sollen auch alle weiteren leiblichen Nachkommen unterstützt und gefördert werden. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Stiftungsvorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Frau Gabriele Schick-Sandweg (Vorsitzende), Herr Steffen Schick (Stellv. Vorsitzender)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Gemäß § 9 der Stiftungssatzung besteht der Stiftungsvorstand aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Gabriele Schick-Sandweg wird auf Lebenszweit, solange sie willens und in der Lage ist, als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes bestimmt. Die Vorsitzende ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zur Stellvertretung wird Steffen Schick auf Lebenszeit, solange er willens und in der Lage ist, ernannt. Er ist bei Verhinderung der Vorsitzenden alleinvertretungsberechtigt.
Nach Ausscheiden der o. a. Personen aus dem Vorstand ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Familienrat kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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27.09.2021
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen