Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Schick Familienstiftung 2021
c/o
Steffen Schick & Gabriele Schick-Sandweg
Anschrift
Am Graben 3, 35096 Weimar
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Weimar
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die ideelle sowie materielle Unterstützung und Förderung der Stifter, deren Kinder sowie deren Kinder ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen. Es sollen auch alle weiteren leiblichen Nachkommen unterstützt und gefördert werden. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Vertretungsberechtigtes Organ
Stiftungsvorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Frau Gabriele Schick-Sandweg (Vorsitzende), Herr Steffen Schick (Stellv. Vorsitzender)
Art der Vertretungsberechtigung
Gemäß § 9 der Stiftungssatzung besteht der Stiftungsvorstand aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Gabriele Schick-Sandweg wird auf Lebenszweit, solange sie willens und in der Lage ist, als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes bestimmt. Die Vorsitzende ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Zur Stellvertretung wird Steffen Schick auf Lebenszeit, solange er willens und in der Lage ist, ernannt. Er ist bei Verhinderung der Vorsitzenden alleinvertretungsberechtigt. Nach Ausscheiden der o. a. Personen aus dem Vorstand ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Familienrat kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
27.09.2021
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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