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Name der Stiftung
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Schlesinger Stiftung
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Anschrift
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Bahnhofstr. 17, 35037 Marburg
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Marburg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung der Begünstigten. Begünstigte der Stiftung sind die Stifter sowie die Abkömmlinge der Stifter. Als Abkömmlinge bezeichnet die Stiftungssatzung die leiblichen Nachkommen in gerader Linie sowie Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption minderjährig waren.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Stiftungsvorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Frank Schlesinger, Herr Marc Schlesinger
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Art der Vertretungsberechtigung
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Nach § 14 der Stiftungssatzung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt, sofern nicht einem Vorstandsmitglied durch Beschluss des Stiftungsvorstandes, der von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden ist.
Die Stifter sind zu ihren Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstandes stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des BGB befreit, das heißt, sie können Rechtsgeschäfte im Namen der Stiftung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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19.05.2016
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen