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Name der Stiftung
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Sebastian March Familienstiftung 2024
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c/o
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Sebastian March
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Anschrift
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Ludwigstraße 6, 35444 Biebertal
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Rechtsnatur
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Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Biebertal
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartner, deren gemeinsame Kinder, sowie die weiteren
leiblichen Nachkommen des Stifters ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell
unterstützen und fördern. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die
persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.
Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre
und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Sebastian March (Vorsitzender), Frau Tina Buchberger (stellv. Vorsitzende)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Stifter Sebastian March ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Mitglied im
Stiftungsvorstand und dessen Vorsitzender. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Tina Buchberger ist bis zu ihrem Rücktritt oder derAbberufung durch den Stifter Mitglied im
Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung des Stifters sowie dessen Nachfolger als
Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Nach Ausscheiden des Stifters und Tina Buchberger ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich
mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Ist ein Fammenrat
eingerichtet, kann der Familienrat einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes
Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreien.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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29.08.2024
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen