Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Sebastian March Familienstiftung 2024
c/o
Sebastian March
Anschrift
Ludwigstraße 6, 35444 Biebertal
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Biebertal
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartner, deren gemeinsame Kinder, sowie die weiteren leiblichen Nachkommen des Stifters ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Sebastian March (Vorsitzender), Frau Tina Buchberger (stellv. Vorsitzende)
Art der Vertretungsberechtigung
Der Stifter Sebastian March ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Mitglied im Stiftungsvorstand und dessen Vorsitzender. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Tina Buchberger ist bis zu ihrem Rücktritt oder derAbberufung durch den Stifter Mitglied im Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung des Stifters sowie dessen Nachfolger als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Nach Ausscheiden des Stifters und Tina Buchberger ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Ist ein Fammenrat eingerichtet, kann der Familienrat einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
29.08.2024
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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