Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
SMD-Stiftung
c/o
Herrn Volker König
Anschrift
Schützenstraße 39, 35039 Marburg
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Marburg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der christlichen Schülerarbeit, christlichen Studentenarbeit und christlichen Akademiearbeit im In- und Ausland. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Die missionarische Verkündigung der Heilsbotschaft von Jesus Christus, insbesondere unter Schülern, Studierenden und Akademikern, die Hinführung von Menschen, die dem Christentum entfremdet sind, in christlichen Gemeinden, 2. Die geistig-wissenschaftliche Auseinandersetzung des christlichen Glaubens mit Problemen und Strömungen unserer Zeit, 3. Die Unterstützung missionarischer und diakonischer Arbeiten im In- und Ausland, 4. Die Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, das durch Forschung und Lehre einen Beitrag leisten möchte, den christlichen Glauben im Dialog mit den Wissenschaften, mit Ideologien und anderen Religionen zur Sprache zu bringen, um das Verständnis der gegenwärten Welt zu fördern und Orientierung zu geben, 5. Weiterleitung von Mitteln an die SMD e. V. zur Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke sowie die Mittelbeschaffung für andere Körperschaften im Ausland, die diese Mittel für die oben genannten satzungsgemäßen Zwecke einsetzen, insbesondere für die im internationalen Netzwerk der SMD verbundenen Körperschaften. Insoweit handelt die Stiftung auch als Förderstiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Volker Roggenkamp (Vorstandsvorsitzender), Herr Axel Schumann (Stellv.)
Art der Vertretungsberechtigung
Nach § 13 der Stiftungsverfassung wird die Stiftung durch den Vorstand in eigener Verantwortung verwaltet. Dieser vertitt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, im Falle ihrer oder seiner nicht nachzuweisenden Verhinderung durch ein weiteres Vorstandsmitglied.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
10.11.2004
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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